Struktureller Parteiaufbau

Parteiaufbau




10 Punkte zum organisatorischen Aufbau der Partei
Schaubild: Bundesgeschäftsstelle

Punkt 1. Alle Mitglieder in einer regionalen Einheit (ein Landkreis, mehrere mitein-ander verbundene Landkreise, eine Stadt oder Stadtteil) bilden den Kreisverband. Diese können sich regional oder in Basisorganisationen (BO) unterteilen. Auch Orts- bzw. Stadtverbände können sich in Basisorganisationen unterteilen. Die BO ist die kleinste Einheit der Partei, sie kann sich z.B. anhand des Stadtteils, Arbeitsplatzes, Alter, gemeinsamen Interessen usw. organisieren.

Punkt 2. Ein durch die Satzung vorgeschriebenes Organ des Kreisverbandes ist die Mitgliederversammlung (MV), die mancherorts auch Kreisparteitag genannt wird. Darüber hinaus können in den Gebieten der Kreisverbände sogenannte Orts- und/oder Gebietsverbände eingerichtet werden. Entscheidungsgremien in Hessen auf Kreis- und Ortsebene sind deren Mitglieder. In mitgliederstarken Kreisverbänden ist es auch möglich, die MV durch eine Delegiertenversammlung zu ersetzen.

Punkt 3. Das zweite vorgeschriebene Organ ist der Vorstand des Kreisverbandes. Dieser ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Aufgaben ihres Bereiches“ (§ 13 Abs.6). Seine Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung entweder für ein Jahr, – maximal für zwei Jahre gewählt.

Punkt 4. Die Delegierten zum Landesparteitag werden alle zwei Jahre von den Mitgliedern in einer Versammlung des Kreisverbandes aus seiner Mitte in geheimer Wahl gewählt.

Punkt 5. Der Landesparteitag wählt alle zwei Jahre einen Landesvorstand sowie Mitglieder für weitere Gremien.

Punkt 6. Daneben gibt es in Hessen noch ein weiteres Gremium: Den Landesrat. Dieser setzt sich aus Delegierten der Kreisverbände (zwei Grundmandate + pro angefangene 100 Mitglieder ein:e weitere:r Delegierte:r) und den Mitgliedern des geschäftsführenden Landesvorstands zusammen. Das Gremium ist seid 2017 ausgesetzt.

Punkt 7. Die Delegierten zum Bundesparteitag werden von den Mitgliedern meist mehrerer Kreisverbände in einer extra Wahlversammlung gewählt. Welche Kreisverbände einen Wahlkreis bilden, entscheidet der Landesvorstand nach den Vorgaben des Parteiengesetzes.

Punkt 8. Der Bundesparteitag wählt i.d.R. alle zwei Jahre einen Bundesvorstand.

Punkt 9. Der Bundesausschuss: „Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.“ Er berät und entschließt u.a. über den Jahresfinanzplan der Partei und große Kampagnen. Er unterbreitet der Bundesvertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er berät den Parteivorstand in inhaltlichen Fragen.

Punkt 10. Die Mitglieder des Bundesausschusses werden ebenfalls für zwei Jahre durch die Landesparteitage (Hessen hat vier Vertreter:innen) gewählt. Zudem werden Delegierte mit beratender Stimme durch den Bundesparteitag gewählt. Auch der Parteivorstand entsendet aus seiner Mitte sechs Mitglieder (darunter zwingend den/die Bundeschatzmeister:in).

Rechtsquellen


Im folgenden haben wir die aktuell gültigen und wichtigsten Rechtsquellen unserer Partei aufgelistet. Zu diesen gehören die: Foto: Stefanie/adobe-stock-280647100

Bundessatzung
Stand: 27. Juni 2022
Verantwortlich: Bundesparteitag
HTML: Bundessatzung (Änderungen)
Wahlordnung
Stand: 23. Oktober 2011
Verantwortlich: Bundesparteitag
HTML-Version: Wahlordnung 
Schiedsordnung
Stand: 11. Mai 2014
Verantwortlich: Bundesparteitag
HTML-Version: Schiedsordnung 
Bundesfinanzordnung
Stand: 20. Juni 2015
Verantwortlich: Bundesparteitag
HTML: Finanzordnung (Neu § 8 Abs.6)
Landessatzung Hessen
Stand: 12. November 2017
Verantwortlich: Landesverband Hessen
Geänderter Satzungstext: 29-10-2022
Parteiengesetz der BRD 
Stand: 10. August 2021
Verantwortlich: Deutscher Bundestag
HTML-Version: Zum Parteiengesetz


Hinweis
: Die aufgeführten Regelwerke, können nur von den dortigen Mitgliedern oder Abgeordneten geändert werden, wenn diese vorher in der Einladung auf der Tagesordnung stehen und von mindestens 2/3 ihrer ordentlichen Mitglieder beschlossen wird.