Wahlvorbereitung

Entwurfsstand: 01. August 2026
Es können und werden garantiert noch Anpassungen vorgenommen
Hinweis zur Aufstellung der kommunalen Wahllisten
Am 15. März 2026 werden in allen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden die Kommunalen Gremien für die Dauer von 5 Jahren neu gewählt. Hierzu können Parteien und Personengemeinschaften bis aller spätestens Montag, den 05. Januar 2026 bis 18.00 Uhr beim zuständigen Wahlamt ihre Liste einreichen. Wir empfehlen die Liste aber um noch nötige Reparaturen vorzunehmen, diese Liste Mitte Dezember 2025 abzugeben.
Welche Mindestgröße sollte die eingereichte Liste besitzen
Eure Listen sollten, damit ihr keine Stimmen bei der Wahl verliert mindestens 1/3 (+ 2 bis 3 weitere Personen) der Mitgliederzahl eures Kreistages bzw. Gemeindevertretung an Kandidierenden enthalten.
Wer darf sich für die Listen aufstellen lassen
1. Staatsangehöriger mindestens eines EU-Landes.
2. Vollendung des 18. Lebensjahres, (spätestens am 15.03.2026).
3. Mit Erstwohnsitz im Wahlkreis spätestens gemeldet zum 15.12.2025.
4. Beschäftigte*r einer der kommunalen Behörde (dürfen aber nicht das Mandat annehmen)
5. Auch Mitglieder die noch keine sechs Wochen in der Partei sind sofern ihr eine offene Liste habt.
Hinweis: Es ist zulässig gleichzeitig für den Kreistag, der Gemeindevertretung und/oder Ortsbeirat sich gleichzeitig aufstellen zu lassen.
Stimmberechtigt für die Kreistagsliste
Sind alle Mitglieder des betreffenden Kreisverbandes unabhängig des Alters, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Das heißt: Ein 14-jähriger Chinese mit Wohnort in Hamburg, darf wenn er Mitglied dieses Kreisverbandes ist. Nicht stimmberechtigt hingegen ist ein Parteimitglied, dass im Kreisgebiet mit Erstwohnsitz gemeldet ist aber in diesem Kreisverband nicht organisiert ist.
Stimmberechtigt für die Stadtverordnetenversammlung (Kreisfreie Städte)
Für die Städte: Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach gelten die gleichen Regelungen wie beim Stimmrecht zur Aufstellung der Kreistagsliste.
Rechtsquellen:
Hessische Gemeindeordnung
Einladung

Wahlablauf

Abschlussarbeiten
