Vorschau
Vorankündigung zum Tagesseminar geplant in Präsenz
„Regelungen in der Parteiarbeit“
Wann: Der Zeitpunkt für das nächste Seminar wird noch bekanntgegeben.
Ort: Den Veranstaltungsort geben wir mit der Einladung bekannt.
Veranstalter: Kommission Politische Bildung, Hessen.
Anmeldung: Die Seminareinladungen gehen spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn heraus, wir nehmen bis dahin keine Anmeldungen entgegen.
Weitere Informationen sowie die Zugangsdaten:
1. Die Anmeldebestätigung erfolgt am Montag, vor dem Seminartermin
2. Die aktualisierten Materialien werden frühestens zu Seminarbeginn bereit stehen.
3. Bis zur unseren offiziellen Einladung nehmen wir keine Voranmeldungen entgegen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Kreisvorstände, die mehr über die formellen Grundlagen unserer Parteiarbeit wissen möchten und durch ihre Funktion mehrfach damit zu tun haben und wird mit Ausnahme der eigenen Fahrtkosten von uns kostenlos angeboten.
Schwerpunkte sind u.a.:
– Welche Rechtsbestimmungen wie Satzung, Wahlordnung etc. sind vorhanden
– Welche wesentlichsten Rechtsbestimmungen wurden bspw. geändert
– Wie ist unsere Partei formell aufgebaut,
– Welche Regelungen sind bei Veranstaltungen zu beachten
– Was bringt uns die neue EU-Datenschutzverordnung
Methoden:
Das Tagesseminar wird in angenehmer und lockerer Atmosphäre durchgeführt. Anhand von praktischen Beispielen werden diese Inhalte in Kleingruppen und Diskussionen überwiegend selbst erarbeitet.
Seminarablauf
Block 1: Allgemeiner Einstieg
10.30 – 11.00 Uhr Seminarbeginn und Kennenlernen
11.00 – 11.30 Uhr Rechtsquellen der Partei
11.30 – 12.30 Uhr Organisatorischer Parteiaufbau
12.30 – 13.00 Uhr Pause
Block 2: Praxisorientierte Themenstellungen
13.00 – 13.30 Uhr Grundlagen der Datenschutzvermittlung
13.30 – 14.30 Uhr Rechtliches zu Veranstaltungen, Demos und Datenschutz.
14.30 – 14.45 Uhr Pause
14.45 – 16.00 Uhr Allgemeine Fragen etc. zu formalen Themen
16.00 – 16.30 Uhr Schlussrunde
Materialien
Bildungsmappe und Informationen für Teamende dieses Seminar
Im folgenden haben wir die Bildungsmappe B4 für Teamende zur Vorbereitung dieses bzw. eines anderen Vorstandsseminar komplett an dieser Stelle zum Download bereitgestellt. Diese Mappe ist keine Handreichung vor Vorstandsmitglieder. Da diese Mappe stetig in der Überarbeitung ist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass diese Mappe nicht als Massenpublikation gedacht bzw. sondern nur zur Verwendung von Schulungszwecken konzipiert wurde.
-> Bildungsmappe B4 (Vollversion 1.0; Stand 30.08.2019)
© Kommission Politische Bildung Hessen.
Weitere Informationen
Information zu diesem Seminar: Der Termin ist noch nicht festgelegt!
Bei diesem Seminar, sollen die Teilnehmenden mehr über den Parteiorganisation wie den formellen Parteiaufbau, die einzelnen rechtlichen Themenstellung wie den Datenschutz oder den rechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen erfahren.
Die letzten Änderungen der Bundessatzung der LINKEN
Beschluss der 1. Tagung des 6. Parteitages der Partei DIE LINKE vom 8. bis 10. Juni 2018 in Leipzig. (§§ 2 Abs.2, 3 Abs.2, 16 Abs.2, 39 Abs.2,}
§ 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Eintrittserklärung gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand oder dem Parteivorstand; die telekommunikative Übermittlung der Eintrittserklärung ist zulässig.
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesvorstand oder dem Parteivorstand zu erklären; die telekommunikative Übermittlung der Austrittserklärung ist zulässig.
§ 16 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Die 500 Delegiertenmandate der Gliederungen werden entsprechend den Mitgliederzahlen aus beitragszahlenden und beitragsbefreiten Mitgliedern paarweise im Divisorenverfahren nach Adams (Divisorenreihe 0; 1; 2; 3; … ) auf die Landesverbände verteilt. Die Weiterverteilung der Mandate innerhalb eines Landesverbandes erfolgt analog.
§ 39 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Die Bundesfinanzordnung, einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. In Zweifelsfällen geht die Bundessatzung vor.
Die Schiedsordnung der LINKEN wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Schiedskommissionen sind Schiedsgerichte im Sinne des Parteiengesetzes. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Parteiengesetz, den zivilprozessualen Normen, der Bundessatzung, der Wahlordnung und der Schiedsordnung.
§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Bundesschiedskommission ist mit mindestens fünf Mitgliedern beschlussfähig. Die Landesschiedskommissionen sind mit mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Für die Beschlussfähigkeit kommt es nicht darauf an, ob bei der Wahl der Schiedskommission die in § 2 (1) bzw. (2) geforderte Mindeststärke erreicht wurde.
§ 3 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Die mündlichen Verhandlungen sind parteiöffentlich.
Änderungen 2019
Änderung der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
Laut Beschluss der 2. Tagung des 6. Parteitages der Partei DIE LINKE in Bonn, 22.–23. Februar 2019.
§ 22 Zusammensetzung und Wahl des Bundesausschusses
(5) Die Mitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Für die Mitglieder sind auch Ersatzmitglieder zu bestellen.
(6) Das Amt der Mitglieder beginnt mit dem erstmaligen Zusammentreten des Bundesausschusses und endet mit dem Zusammentreten des Bundesausschusses der folgenden Wahlperiode.
§ 23 Arbeitsweise des Bundesausschusses
(2) neu: Das Präsidium nimmt seine Aufgaben bis zur Konstituierung des nachfolgenden
Bundesausschusses wahr. Die Nummerierung der folgenden Sätze verschiebt sich entsprechend.
Des Weiteren wurde die Beitragstabelle geändert: siehe hierzu die Bundesseite
Hinweise:
- Diese Tagesveranstaltung bieten wir als Abrufseminar für Kreisverbände an.
- Die maximale Teilnehmendenzahl ist auf 15 Personen begrenzt und wird bei unter sieben Teilnehmenden abgesagt. Wir bitten daher um vorherige und rechtzeitige Anmeldung.