Durchführung eines Parteitages.„ zur Wahl der Mitglieder des Kreisvorstandes für die nächsten 2-Jahre,“
Standard Form
Strengerer Form
Durchführung eines Wahlkreisparteitages.„ zur Wahl der Mitglieder des
Kreisvorstandes für die Wahlperiode 20.. bis maximal zwei Jahre später,“
Liebe Mitglieder,
wir laden Euch zur Wahl der Mitglieder des Kreisvorstandes für den Wochentag, den 07. September 20..; Beginn 18.30 Uhr, voraussichtliches Ende 21.00 Uhr in der Stadthalle Platzangst (Alberta Rehwein- Zimmer) ein. Die vorläufige Tagesordnung sieht folgt aus:
1. Eröffnung und Begrüßung des Wahlkreisparteitages,
2. Feststellung der Formalien (Einladung TO etc.),
3. Rechenschaftsberichte des Vorstandes, Schatzmeister:in und die Revisor:innen,
4. Entlastung des Kreisvorstandes des Schatzmeister:in und der Revisor:innen,
5. Benennung der Wahlleitung und des Wahlausschusses,
6. Klärung und Feststellung der Wahlformalia,
a) Festlegung der Dauer der Wahlperiode (zwei oder ein Jahr)
b) Festlegung der Anzahl und der zu wählenden Vorstandsämter
c) Festlegung der Höhe des Wahlquorums (einfache oder absolute Mehrheit)
7. Durchführung der Wahlen nach der Bundes- und Landessatzung,
der Wahlordnung sowie den gültigen Versammlungsbeschlüssen,
8. Anträge und Resolutionen an den Wahlkreisparteitag,
9. Verschiedenes.
Rechtliche Grundlagen der Versammlung
Der Ablauf der Wahlversammlung ist u.a. auf der Grundlage, der §§ 2 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 4, § 10, § 13 Abs. 5 und § 28 der Parteisatzung sowie der Wahlordnung in der gültigen Fassung vom 23. Februar 2019, i.V.b. mit § 12 Abs. 3 Satz 1 unserer Landessatzung in der gültigen Fassung vom 12. November 2017.
Quotierung
Wie bei allen Wahlen sind auch hier die Plätze entsprechend § 10 Abs. 4 der Bundessatzung grundsätzlich mit mindestens der Hälfte von Frauen zu besetzen. Ist dies nicht möglich, bleiben die Frauenplätze unbesetzt. Darüber hinaus können die anwesenden Mitglieder beschließen, für Menschen des diversen Geschlechtes zur Sicherung besonderer Quoten zusätzliche Wahlgänge Durchführen (§ 6 Abs. 3).
Stimmrecht/Wählbarkeit
Zu den Ämtern des Kreisvorstandes sowie den Delegierten oder der Ersatzvertretung für den Bundes- und/oder Landesparteitag kann jedes Mitglied, dass dem oder den KVen angehört kandidieren. Mitglieder (Neumitglieder) erhalten ihr Stimmrecht und die Wählbarkeit erst dann, wenn sie mindestens sechs Wochen der Partei angehören, der Beitragspflicht nachgekommen und keinen Einspruch durch den zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand erhalten haben.
Regelung bei Beitragsrückständen
Mitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind von der Beitragspflicht nicht befreit wurden und dieser Punkt in die vorläufige TO aufgenommen wurde, können durch Beschluss des betroffenen Kreisverbandes (einfache Mehrheit) bei dieser Wahl vom aktiven und passiven Wahlrecht auf Grundlage des neuen § 4 Abs. 3 der Bundessatzung ausgeschlossen werden. Wir bitten alle betreffenden Personen sich mit der oder dem Schatzmeister*in in Verbindung zu setzen.
Anträge und Resolutionen an den Wahlkreisparteitag
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann für diesen Parteitag, Anträge und Resolutionen, bis zum Tag X an die Mailadresse des Kreisverbandes richten.
Hannah Hagenstein
Kreisvorsitzende