Allgemeine Informationen

Hinweis zur Aufstellung der kommunalen Wahllisten
Am 15. März 2026 werden in allen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden die kommunalen Gremien für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt (§ 2 Abs. 2 KWG). Bis allerspätestens Montag, den 5. Januar 2026 um 18.00 Uhr sind beim zuständigen Wahlamt die jeweiligen Listen einzureichen (§ 13 Abs. 1 KWG). Für die Einreichung zuständig ist der zuständige Kreisverband (§ 35 Abs. 2 Landessatzung). Wir empfehlen die Listeneinreichung bereits bis Anfang Dezember vorzunehmen, um Korrekturen sowie eventuell eine Wahlwiederholung durchführen zu können. Unsere Kommunalwahllisten die als Die Linke antreten, brauchen für diese Wahl keine Unterstützenden Unterschriften, da wir im Bundestag vertreten sind (§ 11 Abs. 4 KWG).
Handreichung zur Listenaufstellung
Der Landesverband hat zur Aufstellung der Listen zur Kommunalwahl eine Handreichung als PDF erstellt. Diese könnt ihr unter folgenden Link herunterladen
(-> Zur Handreichung)
Rechtsquellen der Landesgesetzgebenden Gewalt:
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Hessische Landkreisordnung (HKO)
Kommunales Wahlgesetz (KWG)
Kreiswahlordnung (KWO)
Wahlen in Hessen
Regelungen der Partei
Grundsatzdokomente Bundespartei
Landessatzung Hessen
Formulare

Wichtig: Bei den Formular 9 ist die Seite 3 und beim Formular 10 die Seite 2 das Blatt zum Datenschutz mit den jeweiligen zuständigen Personen auszufüllen. Z.B. KV XY Name Kreisvorsitz und Name der Wahlleiter*in des Landkreises oder Kommune. Bitte bei der jeweiligen Kommune Nachfragen.
Weiteres
Weitere Vorlagen zur Vorbereitung und Durchführung der Listenaufstellung
Anwesenheitsliste
(-> Formular Anwesenheitsliste)
Musterstimmzettel
Die folgenden Stimmzettel wurden für die Listenaufstellungen entwickelt.
(-> Kampfkandidaturen) die (-> Einzelkandidaturen) und die (-> Gesamtliste).
Kandidatur in Abwesenheit
Das folgende Formular soll helfen, bei einer Verhinderung der Teilnahme zur Wahlversammlung die mit der richtigen Formulierung in Abwesenheit zu kandidieren. (-> Formular Kandidatur in Abwesenheit)
Mandatsträgerabgabe
Kreisverbände haben die Möglichkeit zur Mitfinanzierung des Kommunalwahlkampfes von ihren Bewerber*innen eine sogenannte „Mandatsträgerabgabe“ mit diesen abzuschließen, Die Mandatsträgerbeiträge verbleiben in Euren Kreisverbänden. Ihr könnt die Höhe der Abgabe entsprechend eurer örtlichen politischen Gegebenheiten anpassen. Natürlich könnt ihr vor Ort auch über Freibeträge oder Freistellungen entscheiden.
(-> Formular Mandatsträgerabgabe)
Vordruck Muster-Niederschrift (-> Zum Link)