Ablauf der Aufstellung der Wahlkreisbewerber*innen- und bewerber
Stand: 02.02.2018
Im folgenden haben wir die wesentlichsten Informationen zur Durchführung dieser Wahlveranstaltung niedergeschrieben. Die Kreisverbände Frankfurt, Darmstadt und Hersfeld-Rothenburg haben besondere Regelungen wegen dem Zuschnittes ihres Wahlkreises zu beachten.
Wahlvorbereitung
Schritt 1:
Überprüfung des Wahlkreisgebietes
Hier ist nachzuschauen ob der Wahlkreis identisch mit dem des Kreisverbandes ist oder nicht. Sind einzelne Orte in einem anderen Wahlgebiet eines anderen Kreisverbandes (Landkreis) zugeordnet wählen diese Mitglieder dort mit auch wenn sie in diesem Kreisverband nicht organisiert sind.
Schritt 2:
Versendung Fristgerechte Einladung
Diese sind mindestens 14 Tage entweder durch:
a) die E-Mailadresse bei hinterlegter Adresse oder
b) Per Brief bei nicht hinterlegter E-Mailadresse.
Wichtig: Mitglieder sind für die Weitergabe ihrer Daten selbst verantwortlich.
Mustereinladung
Einladung zur Wahlversammlung am Samstag, den 24.02.2018
Zur Wahl der Direktkandidat*innen zur Landtagswahl 2018 für die Wahlkreise 58 Platzangst West und 59 Hügelstein.
Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir euch herzlich ein zur Wahl der Direktkandidat*innen der Wahlkreise 58 und 59 für die Landtagswahl 2018 ein. Die Wahlveranstaltung findet statt am:
Wann: Samstag, 24.02.2018 von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Ort: Stadthalle Platzangst, Laura von Dahlweiher-Weg 23 in 35007 Platzangst
Veranstalter: Linke Kreisverband Pillerthal
Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:
1. Konstituierung der Wahlversammlung
a) Wahl der Versammlungsleitung, Mitglieder der Wahlkommission,
b) Feststellung der Beschlussfähigkeit,
c) Abstimmung über die Tagesordnung,
d) Wahl einer Stimmrechtsprüfungs- und Zählkommission,
e) Klärungen zum Wahlverfahren.
2. Politische Diskussion: Landtagswahlprogramm-Entwurf
Inputreferat mit Debatte.
3. Aufstellung der Direktkandidatin bzw. des Direktkandidaten
(und Ersatzkandidatin bzw. Ersatzkandidaten)
3a) für den Landtagswahlkreis 58
a) Bekanntgabe der Kandidaturen (Vorschläge, Bewerbungen),
b) Abschluss der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten,
c) Vorstellungsreden der Kandidatinnen und Kandidaten,
d) Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten,
e) Durchführung der Wahl, bzw. weitere Wahlgänge,
f) Benennung einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson,
g) Benennung von zwei Personen, zur Versicherung der ordnungsgemäßen Wahl.
3b) für den Landtagswahlkreis 59
a) Bekanntgabe der Kandidaturen (Vorschläge, Bewerbungen),
b) Abschluss der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten,
c) Vorstellungsreden der Kandidatinnen und Kandidaten,
d) Befragung an die Kandidatinnen und Kandidaten,
e) Durchführung der Wahl,
f) Benennung einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson,
g) Benennung von zwei Personen, zur Versicherung der ordnungsgemäßen Wahl.
Hinweise zur Wahl
Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Kreisverbandes Pillerthal. Wählbarkeit als Direktkandidat*in: Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes, hat am Wahltag seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen und ist dann 21 Jahre alt, sie oder er ist nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (§§ 4 und 5 des „Hessischen Landtagswahlgesetzes“).
Wer kandidieren will sollte mitbringen
Wir bitten die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber am Wahltag mitzubringen.
a) Einverständniserklärung und das
b) Formular mit der Wählbarkeitsbescheinigung ausgefüllt und wenn möglich von der Gemeinde des Wohnortes bereits abgestempelt mitzubringen.
LG
Alioscha Kleibenstein
Kreisvorsitzender
Wahlablauf
Einleitung:
Die Wahlen zur Aufstellung der Wahlkreisbewerbungen, werden auf der Grundlage, nach Art. 116 GG, den § 21 Abs. 3 BWG, den §§ 4, 5, 19 Abs. 4, 21 und 22 Abs 2 bis 4 Landtagswahlgesetz, den §§ 2 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2, § 28 Abs. 2 PS sowie der Wahlordnung in der gültigen Fassung vom 06. bis 07. Juni 2015, i.V.b. mit den §§ 12 Abs. 3 Satz 1, der Landessatzung in der gültigen Fassung vom 12. November 2017 durchgeführt.
Schritt 1:
Eröffnung der Wahlversammlung
1. Bildung der Wahl- & Stimmrechtsprüfungskommission Vorsitz, Protokoll, etc.,
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit (mind. drei stimmberechtigte Mitglieder),
3. Beschluss über die vorliegende Tagesordnung,
4. Eventuell. Klärung ob Wahlkreise da wo es geht zusammen wählen oder nicht,
5. Benennung der Vertrauensperson und ihres Ersatzes nach § 19 Abs. 4 LWG),
6. Hinweis auf die Wählbarkeit der Direktkandidaten und ihres Ersatzes.
Schritt 2;
Klärung verschiedener Abläufe etc.
1. Festlegung Redezeit max. 2 Minuten,
2. Festlegung der Vorstellungszeit max. 10 Minuten nach § 21 Abs. 3 BWG,
3. Kandidatenbefragung maximal 10 Minuten (Beantwortung max. 5-Minuten),
4. Gewählt ist wer mehr als 50% Ja-Stimmen auf sich vereinigt,
5. Bei fehlenden Quorum im ersten Wahlgang gibt es eine Stichwahl.
Hinweis: Es soll auf die Quote hingewirkt werden rechtlich existiert diese nicht.
Schritt 3:
Reihenfolge und Durchführung der Wahlen
1. Sammeln von Kandidatenvorschlägen
2. Schließen der Vorschlagsliste
3. Vorstellung der einzelnen Kandidat_innen (max. 3 bis max. 10 Min)
4. Befragung der Kandidat_innen (max. 3 bis 5 Min)
5. Erläuterung der Regeln bei der Stimmabgabe (Tipp).
Schritt 4:
Durchführung des Wahlganges
1. Austeilen und Einsammeln der Stimmzettel (verdeckter Behälter)
2. Fragen, ob jedes wahlberechtigte Mitglied gewählt hat.
3. Schließen des Wahlganges.
4. Auszählung der Stimmen (öffentlich zugänglich)
5. Bekanntgabe der Ergebnisses und ggf. Wahlannahme (gewählten Fragen).
6. Benennung von zwei Personen, zur Versicherung der ordnungsgemäßen Wahl.
Wichtig: Die Stimmzettel sind einmal nach innen gefaltet abzugeben.
- Hinweise:
Bitte denkt beim Ausdrucken daran, dass unsere Materialien stetig aktualisiert werden. Für konstruktive Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.