Allgemeine Informationen

Hinweis zur Aufstellung der kommunalen Wahllisten
Am 15. März 2026 werden in allen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden die kommunalen Gremien für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt (§ 2 Abs. 2 KWG). Bis allerspätestens Montag, den 5. Januar 2026 um 18.00 Uhr sind beim zuständigen Wahlamt die jeweiligen Listen einzureichen (§ 13 Abs. 1 KWG). Für die Einreichung zuständig ist der zuständige Kreisverband (§ 35 Abs. 2 Landessatzung). Wir empfehlen die Listeneinreichung bereits bis Anfang Dezember vorzunehmen, um Korrekturen sowie eventuell eine Wahlwiederholung durchführen zu können. Unsere Kommunalwahllisten die als Die Linke antreten, brauchen für diese Wahl keine Unterstützenden Unterschriften, da wir im Bundestag vertreten sind (§ 11 Abs. 4 KWG).
Handreichung zur Listenaufstellung
Der Landesverband hat zur Aufstellung der Listen zur Kommunalwahl eine Handreichung als PDF erstellt. Diese könnt ihr unter folgenden Link herunterladen
(-> Zur Handreichung).
Fortbildungsangebote zur Listenaufstellung
Das Landeswahlkampfteam bietet zur Vorbereitung der Listenaufstellung zwei Abendveranstaltung im Onlineformat an, zu dem jedes Mitglied eingeladen ist daran teilzunehmen. Diese finden statt am: Dienstag, 16. September und Donnerstag, 09. Oktober. Beginn jeweils 18:45 Uhr (-> Kalender).
Rechtsquellen der Landesgesetzgebenden Gewalt:
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Hessische Landkreisordnung (HKO)
Kommunales Wahlgesetz (KWG)
Kreiswahlordnung (KWO)
Wahlen in Hessen
Regelungen der Partei
Grundsatzdokomente Bundespartei
Landessatzung Hessen
Formulare
